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Eginhard Scharf: Die Verfolgung pfälzischer Frauen wegen "verbotenen Umgangs" mit Ausländern

Durch die Intensivierung der Propaganda sowie die Erweiterung und Verschärfung der Strafsanktionen erhöhte der NS-Staat parallel zur Ausweitung des Ausländereinsatzes den Anpassungsdruck auf die weibliche Bevölkerung. Abschreckend wirken sollte in den Fällen verbotener Ausländerkontakte beispielsweise die namentliche Anprangerung der ertappten Frauen in der Presse. So verbreitete etwa der Völkische Beobachter in seiner Ausgabe vom 30. September 1941 folgende Meldung:

"Die verheiratete 27 Jahre alte Maria Straub [12] aus Frankenthal wurde vom Schnellrichter zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie einen im gleichen Betrieb arbeitenden Kriegsgefangenen mit Esswaren, Geld und Kleidungsstücken traktierte und dafür Zärtlichkeiten und Umarmungen bezog." [13]

Aus Abschreckungsgründen statuierten zudem die pfälzischen Gerichte bei verbotenem Umgang mit französischen Kriegsgefangenen gegen die beteiligten Frauen in einigen Fällen besonders harte Strafexempel. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Fall der 38-jährigen Stenotypistin Herta Kübler [14] aus Ludwigshafen. Die Ludwigshafenerin hatte im Sommer 1941 den französischen Kriegsgefangenen Jean Pietriga aus dem Lager Frankenthal kennen gelernt. [15] Auch nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Ludwigshafen wegen verbotenen Umgangs hielt sie zu diesem die Verbindung aufrecht. Als Pietriga Anfang August aus dem Kriegsgefangenenlager flüchtete, hielt sie den Franzosen in der Wohnung des mit ihr befreundeten Friseur-Ehepaars Berghold [16] versteckt und verhalf ihm zur Flucht nach Frankreich. Das Sondergericht Saarbrücken urteilte, die Angeklagten hätten dem Kriegsgefangenen "eine Behandlung zuteil werden lassen, mit der sie einem deutschen Fronturlauber gegenüber Ehre hätten einlegen können" [17], und verurteilte die Stenotypistin zu vier Jahren, das Friseur-Ehepaar, dem außerdem noch ein Rundfunkvergehen zur Last gelegt wurde, zu acht Jahren Zuchthaus.

[12] Name vom Autor geändert.
[13] LA SP Best. H 91 Nr. 4505.
[14] Name vom Autor geändert.
[15] LA SP Best. H 91 Nr. 1387.
[16] Name vom Autor geändert.
[17] LA SP Best. H 91 Nr. 1387 fol. 174.

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