Eginhard Scharf: Die Verfolgung pfälzischer Frauen wegen "verbotenen Umgangs" mit Ausländern |
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Durch die Intensivierung der Propaganda sowie die Erweiterung und Verschärfung der Strafsanktionen erhöhte der NS-Staat parallel zur Ausweitung des Ausländereinsatzes den Anpassungsdruck auf die weibliche Bevölkerung. Abschreckend wirken sollte in den Fällen verbotener Ausländerkontakte beispielsweise die namentliche Anprangerung der ertappten Frauen in der Presse. So verbreitete etwa der Völkische Beobachter in seiner Ausgabe vom 30. September 1941 folgende Meldung: "Die verheiratete 27 Jahre alte Maria Straub [12] aus Frankenthal wurde vom Schnellrichter zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil sie einen im gleichen Betrieb arbeitenden Kriegsgefangenen mit Esswaren, Geld und Kleidungsstücken traktierte und dafür Zärtlichkeiten und Umarmungen bezog." [13] Aus Abschreckungsgründen statuierten zudem die pfälzischen
Gerichte bei verbotenem Umgang mit französischen Kriegsgefangenen
gegen die beteiligten Frauen in einigen Fällen besonders harte
Strafexempel. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Fall der 38-jährigen
Stenotypistin Herta Kübler [14] aus Ludwigshafen.
Die Ludwigshafenerin hatte im Sommer 1941 den französischen
Kriegsgefangenen Jean Pietriga aus dem Lager Frankenthal kennen gelernt.
[15] Auch nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Ludwigshafen
wegen verbotenen Umgangs hielt sie zu diesem die Verbindung aufrecht. Als Pietriga Anfang August
aus dem Kriegsgefangenenlager flüchtete, hielt sie den Franzosen in der Wohnung des mit ihr
befreundeten Friseur-Ehepaars Berghold [16] versteckt und verhalf
ihm zur Flucht nach Frankreich. Das Sondergericht Saarbrücken urteilte, die Angeklagten hätten
dem Kriegsgefangenen [12] Name vom Autor geändert. |
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