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Inge Zimmermann: "Ostarbeiter" in Kaiserslautern im Spiegel von Zeitzeugenerinnerungen

Unterbringung und Bewachung der Zwangsarbeiter

In aller Eile wurden zusätzliche Baracken erstellt. Immerhin befanden sich in Kaiserslautern im größten Lager am Vogelwoog zeitweise mehr als 3.000 Zwangsarbeiter. Ein Zeitungsartikel berichtete im Oktober 1942 über den Gau Westpfalz: "... 70.000 fremdländische Arbeiter und Arbeiterinnen sind im Gau in 170 Lagern untergebracht." [11]

Stellvertretend für viele Rüstungsfirmen in und um Kaiserslautern sei hier der Bauantrag der Firma Zschocke angeführt.

"Unterm 6.3.1942 haben wir bei dem Arbeitsamt Kaiserslautern ein Gesuch zur Aufstellung einer Mannschaftsbaracke in den Maßen 10,08 x 31,43 m für die Unterbringung russischer Zivilarbeiter eingereicht, welches inzwischen durch den Bevollmächtigten für den Holzbau, Berlin-Grunewald, am 26.3.1942 genehmigt wurde. Die Baracke wird unterteilt in:
1 Raum für die Wache, wozu die Firma Wach- und Schließgesellschaft ... , hier, die erforderlichen Mannschaften stellen wird,
1 Raum für die Küche
mehrere Wohnräume für je 12 Mann unterteilt
1 Raum für die Kranken und ärztliche Untersuchung
1 Waschraum und Klosettanlage.
Die Baracke selbst, von welcher wir über keine Konstruktionszeichnung verfügen, wird gemaess beiliegendem Prospektblatt November 1941 erstellt und wir haben hierfür das größte Maß 10,08 x 31,43 m gewählt." [12]

In dieser Baracke war die Unterbringung von 48 Arbeitern geplant. Interessanterweise wird im Lageplan für diese Baracke von einem Gefangenenlager gesprochen. In der Tat wurde die Baracke später nicht nur bewacht, sondern auch durch einen doppelten, zwei Meter hohen Stacheldrahtzaun und einen Schutzgraben gesichert. [13] Das Stadttagebuch gibt Auskunft darüber, dass diese Maßnahmen auch notwendig waren:

"Wie von unterrichteter Seite mitgeteilt, versuchen die bei der Eisenbahnausbesserungswerkstatt beschäftigten Russen öfters auszubrechen. So mußte kürzlich auf einen Rudel von etwa 20 Russen Feuer gegeben werden, so daß einige Russen dabei ihr Leben lassen mußten. Einzelfälle dieser Art kommen in letzter Zeit öfter vor. Die Bewachung dieser Lager hat der Schutz und Streifendienst ..." [14]

Um eine bessere Bewachung vor allem der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter zu gewährleisten, wurde die Kennzeichnungspflicht der Zwangsarbeiter eingeführt. Ebenso wie die Juden mussten auch die Ostarbeiter ein fest aufgenähtes Abzeichen auf der rechten Brustseite ihrer Kleidung tragen. Betriebsführer und Lagerführer waren für die Einhaltung dieser Bestimmung mitverantwortlich.
Die Polizeiverordnung sah für eine Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht eine Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark vor. Auch für die Arbeiter selbst wurde eine Geldstrafe bis zu dieser Höhe festgesetzt, allerdings konnte hier auch eine Haftstrafe bis zu sechs Wochen verhängt werden. [15]

 

[11] Arbeitermarkt Berlin. Gau Westmark berichtet. 1.10.42. Stadtarchiv Kaiserslautern.
[12] Stadtarchiv Kaiserslautern.
[13] Stadtarchiv Kaiserslautern.
[14] Stadttagebuch. Stadtarchiv Kaiserslautern.
[15] Polizeiverordnung. Stadtarchiv Kaiserslautern.

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