Eginhard Scharf: Die Verfolgung pfälzischer Frauen wegen "verbotenen Umgangs" mit Ausländern |
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Führungsbericht der Kommandantur des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück für eine wegen verbotener intimer Beziehungen zu einem Polen inhaftierten 22-jährigen Reichsdeutschen. Die Entlassung der "Schutzhaftgefangenen" wurde jedoch vom Reichssicherheitshauptamt trotz der positiven Stellungnahme der Lagerleitung abgelehnt. In einem Fall vom Dezember 1942 ordnete SS-Chef Heinrich Himmler persönlich "auf Grund der ihm erteilten Ermächtigung" die Schwangerschaftsunterbrechung an. [57] Im gleichen Monat sollte in einem anderen Fall eine Abtreibung auf seine Anweisung hin im Frauen-KZ Ravensbrück durchgeführt werden. [58] Die heuchlerische Haltung der Polizeiführung in der Abtreibungsfrage zeigt folgender Fall: Als eine schwangere 14-jährige nach ihrer Rückkehr von der Polizeidirektion Kaiserslautern, wo sie einem Gestapoverhör unterzogen worden war, eine Fehlgeburt erlitt, verdächtigte die Gestapo Neustadt sie eines illegalen Schwangerschaftsabbruches - wenig später ging in Neustadt eine Mitteilung der noch nicht über den aktuellen Sachstand informierten Berliner Zentralbehörde ein, derzufolge Himmler beabsichtige, in demselben Fall die Schwangerschaftsunterbrechung anzuordnen. [59] Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen unterlagen strikter Geheimhaltung. Wenn sich die Schwangere dafür entschied, ihr Kind auszutragen, ließ die Gestapo sie bis zum Ende der Stillzeit unbehelligt [60], um sie erst danach den üblichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu unterziehen - eine Vorgehensweise, die werdende und junge Mütter zu KZ-Häftlingen auf Abruf machte. Das Martyrium, dem die betroffenen Frauen in der Zwischenzeit ausgesetzt waren, lässt sich unschwer ausmalen. [61] Mit Einwilligung der Mutter konnten aus Verbindungen mit Polen hervorgegange Kinder, von den Gestapobeamten als "Polenbastarde" bezeichnet, nach der Geburt sterilisiert werden. [62] Die Namen der Kinder trug die Gestapo in eine Liste ein, die die Beamten "Bastardverzeichnis" [63] nannten. [57] Fallbeispiel in LA SP Best.
H 91 Nr. 7265, bes. fol. 14. |
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