zurück zur Startseite
 

Eginhard Scharf: Die Verfolgung pfälzischer Frauen wegen "verbotenen Umgangs" mit Ausländern

Die NS-Führung hatte zunächst mit der Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes vom 25. November 1939 [3] für Deutsche das Unterhalten von Beziehungen zu Kriegsgefangenen unter Strafe gestellt und mit der Ausführungsverordnung über den Umgang mit Kriegsgefangenen vom 11. Mai 1940 [4] hierzu Rahmenbestimmungen gesetzt, die jeden Umgang und jede Aufnahme von Beziehungen zu Kriegsgefangenen außerhalb der dienstlich gebotenen Berührung untersagten. Da es kein Gesetz gab, das den Umgang mit polnischen, russischen oder ukrainischen Zivilarbeitern mit Strafe bedrohte, erweiterte die Gestapo eigenmächtig die Umgangsbeschränkungen für deutsche Reichsbürger auch auf diesen Personenkreis. Wer von der Gestapo des "verbotenen Umgangs" mit osteuropäischen Zivilarbeitern beschuldigt wurde, war damit von "Schutzhaft" und KZ-Einweisung bedroht. [5] Polnischen Kriegsgefangenen und Fremdarbeitern, seit einem Erlass Himmlers vom 20. Februar 1942 auch den Russen [6], später auch Angehörigen anderer osteuropäischer Völker drohte bei nachgewiesenem sexuellen Verkehr mit deutschen Frauen die Erhängung oder Erschießung durch die Gestapo ohne gerichtliche Verurteilung. [7] Für die brutale Liquidierung von Ausländern auf der Basis administrativer Verfügungen des Reichssicherheitshauptamtes war im "Dritten Reich" der Tarnbegriff "Sonderbehandlung" gebräuchlich. [8]

[3] Reichsgesetzblatt I, S. 2319.
[4] Reichsgesetzblatt I, S. 769.
[5] Grundlage hierfür war die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.Februar 1933, Reichsgesetzblatt I, S. 83. Zu den gesetzlichen Bestimmungen vgl. auch Anton Grossmann, Polen und Sowjetrussen als Arbeiter in Bayern. In: Archiv für Sozialgeschichte 29. Jg. 1984,S. 355-397; hier S. 374.
[6] LA SP Best. J 72 Nr. 464 S. 5.
[7] Die wichtigsten Polizei-Erlasse zur Lebensführung der Polen sind abgedruckt in: Czeslaw Luczak (Hrsg.), Documenta occupationis Bd. IX: Polozenie Polskich Robotnikow Przymusowych w Rzeszy 1939-1945. Posen 1975. Alfred Konieczny und Herbert Szurgacz (Hrsg.), Documenta occupationis Bd. X: Praca Przymusowa Polakow Pod Panowaniem Hitlerowskim 1939-1945. Posen 1976. Zu den Polenerlassen vom 8. März 1940 siehe Documenta Occupationis, Bd. X, S. 7 ff.; auch LA SP Best. H 37 Nr. 2624; Erläuterungen bei Herbert, Fremdarbeiter (1986), S. 76-79.
[8] Zur "Sonderbehandlung" von Kriegsgefangenen und fremdvölkischen Arbeitskräften in der Pfalz: Eginhard Scharf, Justiz und Politische Polizei. In: Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Justiz im Dritten Reich. Justizverwaltung, Rechtsprechung und Strafvollzug auf dem Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. 2 Teilbände Frankfurt am Main 1995 (Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz Bd. 3), Teil 1, S. 623-755; hier S. 712-723. Ders., Quellenzeugnisse zum Umgang von Gestapo und Bevölkerung mit den polnischen Fremdarbeitern in der Pfalz. Eine Spurensuche in den Akten der Gestapostelle Neustadt an der Weinstraße. In: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz 95 (1997), S. 401-474.

[zurück] [weiter]

Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. (Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.)