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Polnische Zwangsarbeiter
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Abb.: Ausschnitt aus dem Merkblatt "Behandlung
der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter(-innen) polnischen
Volktums", 11.4.1940 (HHStA, Abt. 482, Nr. 241-42)
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Unmittelbar nach dem Einmarsch der Wehrmacht wurden in Polen deutsche
Arbeitsämter eingerichtet, die alle Arbeitskräfte erfassten.
Sie rekrutierten ab Herbst 1939 zahlreiche Zivilarbeitskräfte für
das Deutsche Reich. Die meist jungen Polinnen und Polen wurden vorwiegend
in d er Landwirtschaft eingesetzt, wo vor allem während der Erntezeit
großer Arbeitskräftemangel herrschte.
Die polnischen Hilfskräfte wohnten bei ihren Arbeitgebern.
Schon bald gab es wohl auch im Gebiet von Rheinland-Pfalz kein Dorf
mehr, in dem nicht mehrere Polen die zur Wehrmacht einberufenen deutschen
Männer ersetzten.
Mit ihrer Arbeitsleistung waren die Bauern in der Regel
sehr zufrieden. Dem Regime bereitete es allerdings Sorge, dass die Polen
von den Landwirten "allzu freundlich behandelt" wurden und
sich vielerorts Liebesbeziehungen zwischen deutschen Frauen und Mädchen
und den polnischen Landarbeitern entwickelten.
Abb.: Auch in kirchlichen Einrichtungen waren Zwangsarbeitskräfte
eingesetzt, wie hier in der Zisterzienser-Abtei Marienstatt im Westerwald
Die "Polenerlasse"
Um
der Gefahr der "Überfremdung" zu begegnen und eine strikte
Trennung zwischen der einheimischen Bevölkerung und den polnischen
Zwangsarbeitskräften durchzusetzen, wurde daher am 8. März
1940 ein Sonderrecht in Kraft gesetzt (die "Polenerlasse").
Fortan mussten die Polen ein Kennzeichen "P" auf der Kleidung
tragen; sie wurden u.a. vom Besuch von deutschen Gaststätten und
Gottesdiensten ausgeschlossen. Bei "Arbeitsverweigerung",
"renitentem Verhalten" oder "nicht genehmigtem Verlassen
der Arbeitsstätte" drohten ihnen Verhaftung und die Einweisung
in ein Arbeitserziehungs- oder Konzentrationslager. Bei Bekanntwerden
einer sexuellen Beziehung mit einer deutschen Frau war für den
polnischen Mann "Sonderbehandlung", d.h., die Todesstrafe,
vorgesehen.
Dokument: Zitat
aus Schreiben des Höheren SS- und Polizeiführers der Westmark
in Metz, SS-Gruppenführer Theodor Berkelmann, an die Befehlshaber
von Ordnungs- und Sicherheitspolizei sowie des SD im Gau Saarpfalz und
Lothringen vom 1. Juli 1941 (LA Speyer Best. H 37 Nr. 2621)
Verhaftungen, Strafen, Hinrichtungen
Meist führte eine Denunziation zur Verhaftung. Die Hinrichtungen
wurden ohne Gerichtsverfahren meist umgehend durch die Gestapo an einem
fahrbaren Galgen vorgenommen. Als Abschreckungsmaßnahme wurden
alle Zwangsarbeiter aus der Umgebung zum Hinrichtungsort geführt
und mussten zuschauen, wenn einer ihrer Landsleute erhängt wurde.
Etliche Fälle von solchen willkürlichen grausamen Hinrichtungen
sind belegt:
- In einer Kiesgrube bei Engers (Kreis Neuwied) wurde am 16. August
1941 Franciszek Matczak im Beisein von rund fünfzig weiteren
Polen erhängt.
- Am 27. Februar 1942 wurde der Pole Lichowski bei Einöllen
(Kreis Kusel) hingerichtet.
- Am 17. April 1942 wurde der 31-jährige Stefan Krol aus Polen
bei Schallodenbach (Kreis Kaiserslautern) erhängt.
- Am 20. Juli 1942 wurden die polnischen Landarbeiter Wladislaw Bialek
und Stanislaw Kaskowiak bei Forst (Kreis Neustadt) durch Erhängen
hingerichtet.
- Im September 1942 wurde der Pole Andrej Machowski bei Bobenheim
(Kreis Frankenthal) erhängt.
- Bei Harxheim (Kreis Kirchheimbolanden) wurden am 10. November 1942
die Polen Josef Pisarek und Tadeus Wojciechowski erhängt, am
22. Dezember 1942 dann im Gemeindewald von Kerzenheim im Kreis Kirchheimbolanden
der polnische Zivilarbeiter Leon Dudas.
- Am 3. Juli 1942 wurde der Pole Marian Abramski in der Nähe
des Ortes Briedel (Kreis Zell an der Mosel) erhängt.
- Auch aus den rheinhessischen Orten Ober-Hilbersheim, Elsheim, Ockenheim
und Mainz-Gonsenheim sind solche Hinrichtungen bekannt. Dies sind
nur einige Beispiele von vielen.
Dem Tod konnte ein betroffener Pole nur entgehen,
wenn er in einem rassischen Gutachten als "wiedereindeutschungsfähig"
beurteilt wurde.
Die deutschen Frauen, die einer Liebesbeziehung zu einem Polen überführt
oder bezichtigt waren, wurden häufig öffentlich angeprangert,
es wurden ihnen die Haare abgeschnitten, sie wurden mit Ruß oder
Pech beschmiert und durch die Dorfstraßen geführt, bevor
sie ins Gefängnis gebracht und anschließend meist ins Frauen-Konzentrationslager
Ravensbrück eingeliefert wurden.
Dokument: In
der Weinbaugemeinde Forst (Kreis Neustadt a.d.W.) wurde durch einen
anonymen Briefeschreiber eine Winzerfamilie beim NSDAP-Kreisleiter angeschwärzt,
verbotenen Kontakt mit Polen zu unterhalten.
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