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         Polnische Zwangsarbeiter 
           
        
           
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                Abb.: Ausschnitt aus dem Merkblatt  "Behandlung 
                der im Reich eingesetzten  Zivilarbeiter(-innen) polnischen 
                Volktums",  11.4.1940 (HHStA, Abt. 482, Nr. 241-42) 
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        Unmittelbar nach dem Einmarsch der Wehrmacht wurden in Polen deutsche 
          Arbeitsämter eingerichtet, die alle Arbeitskräfte erfassten. 
          Sie rekrutierten ab Herbst 1939 zahlreiche Zivilarbeitskräfte für 
          das Deutsche Reich. Die meist jungen Polinnen und Polen wurden vorwiegend 
          in d er Landwirtschaft eingesetzt, wo vor allem während der Erntezeit 
          großer Arbeitskräftemangel herrschte.  
        Die polnischen Hilfskräfte wohnten bei ihren Arbeitgebern. 
          Schon bald gab es wohl auch im Gebiet von Rheinland-Pfalz kein Dorf 
          mehr, in dem nicht mehrere Polen die zur Wehrmacht einberufenen deutschen 
          Männer ersetzten.  
         
        Mit ihrer Arbeitsleistung waren die Bauern in der Regel 
          sehr zufrieden. Dem Regime bereitete es allerdings Sorge, dass die Polen 
          von den Landwirten "allzu freundlich behandelt" wurden und 
          sich vielerorts Liebesbeziehungen zwischen deutschen Frauen und Mädchen 
          und den polnischen Landarbeitern entwickelten.  
         
                                                      
            
        Abb.: Auch in kirchlichen Einrichtungen waren Zwangsarbeitskräfte 
          eingesetzt, wie hier in der Zisterzienser-Abtei Marienstatt im Westerwald 
        Die "Polenerlasse" 
           Um 
          der Gefahr der "Überfremdung" zu begegnen und eine strikte 
          Trennung zwischen der einheimischen Bevölkerung und den polnischen 
          Zwangsarbeitskräften durchzusetzen, wurde daher am 8. März 
          1940 ein Sonderrecht in Kraft gesetzt (die "Polenerlasse"). 
          Fortan mussten die Polen ein Kennzeichen "P" auf der Kleidung 
          tragen; sie wurden u.a. vom Besuch von deutschen Gaststätten und 
          Gottesdiensten ausgeschlossen. Bei "Arbeitsverweigerung", 
          "renitentem Verhalten" oder "nicht genehmigtem Verlassen 
          der Arbeitsstätte" drohten ihnen Verhaftung und die Einweisung 
          in ein Arbeitserziehungs- oder Konzentrationslager. Bei Bekanntwerden 
          einer sexuellen Beziehung mit einer deutschen Frau war für den 
          polnischen Mann "Sonderbehandlung", d.h., die Todesstrafe, 
          vorgesehen.  
          Dokument: Zitat 
          aus Schreiben des Höheren SS- und Polizeiführers der Westmark 
          in Metz, SS-Gruppenführer Theodor Berkelmann, an die Befehlshaber 
          von Ordnungs- und Sicherheitspolizei sowie des SD im Gau Saarpfalz und 
          Lothringen vom 1. Juli 1941 (LA Speyer Best. H 37 Nr. 2621) 
         
        Verhaftungen, Strafen, Hinrichtungen 
          Meist führte eine Denunziation zur Verhaftung. Die Hinrichtungen 
          wurden ohne Gerichtsverfahren meist umgehend durch die Gestapo an einem 
          fahrbaren Galgen vorgenommen. Als Abschreckungsmaßnahme wurden 
          alle Zwangsarbeiter aus der Umgebung zum Hinrichtungsort geführt 
          und mussten zuschauen, wenn einer ihrer Landsleute erhängt wurde. 
          Etliche Fälle von solchen willkürlichen grausamen Hinrichtungen 
          sind belegt: 
        
          -  In einer Kiesgrube bei Engers (Kreis Neuwied) wurde am 16. August 
            1941 Franciszek Matczak im Beisein von rund fünfzig weiteren 
            Polen erhängt.
 
             
           
          -  Am 27. Februar 1942 wurde der Pole Lichowski bei Einöllen 
            (Kreis Kusel) hingerichtet.
 
             
           
          -  Am 17. April 1942 wurde der 31-jährige Stefan Krol aus Polen 
            bei Schallodenbach (Kreis Kaiserslautern) erhängt.
 
             
           
          -  Am 20. Juli 1942 wurden die polnischen Landarbeiter Wladislaw Bialek 
            und Stanislaw Kaskowiak bei Forst (Kreis Neustadt) durch Erhängen 
            hingerichtet.
 
             
           
          -  Im September 1942 wurde der Pole Andrej Machowski bei Bobenheim 
            (Kreis Frankenthal) erhängt.
 
             
           
          -  Bei Harxheim (Kreis Kirchheimbolanden) wurden am 10. November 1942 
            die Polen Josef Pisarek und Tadeus Wojciechowski erhängt, am 
            22. Dezember 1942 dann im Gemeindewald von Kerzenheim im Kreis Kirchheimbolanden 
            der polnische Zivilarbeiter Leon Dudas.
 
             
           
          -  Am 3. Juli 1942 wurde der Pole Marian Abramski in der Nähe 
            des Ortes Briedel (Kreis Zell an der Mosel) erhängt.
 
             
           
          - Auch aus den rheinhessischen Orten Ober-Hilbersheim, Elsheim, Ockenheim 
            und Mainz-Gonsenheim sind solche Hinrichtungen bekannt. Dies sind 
            nur einige Beispiele von vielen.
 
         
        Dem Tod konnte ein betroffener Pole nur entgehen, 
          wenn er in einem rassischen Gutachten als "wiedereindeutschungsfähig" 
          beurteilt wurde. 
        Die deutschen Frauen, die einer Liebesbeziehung zu einem Polen überführt 
          oder bezichtigt waren, wurden häufig öffentlich angeprangert, 
          es wurden ihnen die Haare abgeschnitten, sie wurden mit Ruß oder 
          Pech beschmiert und durch die Dorfstraßen geführt, bevor 
          sie ins Gefängnis gebracht und anschließend meist ins Frauen-Konzentrationslager 
          Ravensbrück eingeliefert wurden. 
           
          Dokument: In 
          der Weinbaugemeinde Forst (Kreis Neustadt a.d.W.) wurde durch einen 
          anonymen Briefeschreiber eine Winzerfamilie beim NSDAP-Kreisleiter angeschwärzt, 
          verbotenen Kontakt mit Polen zu unterhalten. 
         
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