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Michael Martin: Zwangsarbeiter in Landau

Exkurs: zum Begriff "Zwangsarbeit"

An dieser Stelle sind einige Anmerkungen zum Begriff "Zwangsarbeit" angebracht. Es überrascht wenig, dass die zeitgenössischen Quellen diesen Begriff nicht kennen. Stattdessen ist von Fremdarbeitern, Zivilarbeitern, Ost- und Westarbeitern bzw. -arbeiterinnen die Rede. Soweit der Begriff "Zwangsarbeiter" benutzt wird, dann bezieht sich dies im weitesten Sinne auf verschiedene Gruppen von Ausländern, die auf unterschiedliche Weise zur Arbeit in Deutschland gezwungen wurden.

Dies entspricht der Definition des Begriffes nach den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, in denen es heißt:

"Zwangsarbeit ist jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat."

Drei Gruppen können dabei grundsätzlich unterschieden werden:

Da sind einmal die Kriegsgefangenen. Prinzipien ihrer Behandlung und ihres möglichen Arbeitseinsatzes waren durch internationale Konventionen geregelt. Dies hinderte das NS-Regime jedoch nicht, Kriegsgefangene auch in Bereichen einzusetzen, die durch diese Konventionen ausdrücklich untersagt waren, insbesondere auch in der Rüstungsindustrie. Bei den sowjetischen Kriegsgefangenen fühlte sich das NS-Regime mit der Begründung, Russland sei selbst der Genfer Konvention nicht beigetreten, an keine übernationale Vereinbarung gebunden.

Eine zweite Gruppe bildeten die so genannten Zivilarbeiter, rund zwei Drittel bis drei Viertel der Zwangsarbeiter insgesamt. Nur in der allerersten Phase gelang es in nennenswertem Ausmaß, diese Arbeitskräfte für die deutsche Kriegswirtschaft im besetzten Ausland anzuwerben. Sehr bald griff die deutsche Besatzung vor allem in Polen und in der Sowjetunion zu umfassenden Zwangsrekrutierungen. Einmal ins deutsche Reich verfrachtet, konnte von Freiwilligkeit ohnedies keine Rede mehr sein. Auch Zivilarbeiter aus Westeuropa konnten ihre Arbeitsstelle nicht einfach aufkündigen und in ihre Heimat zurückkehren.

Als dritte Gruppe sind die KZ-Häftlinge zu nennen – für Landau, dies sei vorweg gesagt, trifft dies nicht zu.

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