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Michael Martin: Zwangsarbeiter in Landau

Neben der Zugehörigkeit zu einer dieser drei Gruppen bestimmte jedoch auch noch die nationale Herkunft oder, genauer gesagt, die rassistische Einordnung durch die NS-Ideologie maßgeblich den Rechtsstatus und die Lebenswirklichkeit der Zwangsarbeiter.

So waren Zivilarbeiter aus sogenannten volksverwandten Nationen, z.B. Holländer oder Flamen, aber auch Franzosen und Angehörige zwar fremdvölkischer, aber befreundeter Staaten (darunter neben Slowaken, Ungarn oder Rumänen zunächst auch die Italiener bis zum Sturz Mussolinis 1943) arbeitsrechtlich den deutschen Arbeitern gleichgestellt.

Dennoch, ihre Freizügigkeit war stark eingeschränkt, die quantitativ gleiche Verpflegung konnte qualitativ durchaus nach unten abweichen, für die ausländischen Arbeiter waren grundsätzlich die schlechteren Jobs vorbehalten, während die Deutschen die Vorgesetztenpositionen und die anspruchvolleren und besser bezahlten Arbeiten übernahmen. Verfehlungen bei der Arbeit oder Delikte außerhalb der Arbeit, aber auch verbotene engere Kontakte mit der deutschen Bevölkerung waren mit drakonischen Strafandrohungen belegt. Darüber hinaus waren auch diese Menschen von ihrer Heimat, ihrer Familie und ihren Freunden getrennt und in Deutschland allein aufgrund ihrer ausländischen Herkunft diskriminiert. All diese Merkmale bestimmten den Zwangscharakter ihrer Situation.

Weit offener und drückender war der gegenüber den so genannten Ostarbeitern und den Polen ausgeübte Zwang. In der Regel an ihre Einsatzorte regelrecht zwangsdeportiert und dort, wie es amtssprachlich hieß, "lagermäßig" untergebacht, erhielten diese Menschen weit geringere Löhne und weniger sowie deutlich schlechtere Verpflegung als ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.

Richten wir nun unseren Blick auf die Landauer Verhältnisse.

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