Schwangerschaft

M 53 Anordnung des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27.7.1943

"Betrifft: Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von auslän-dischen Arbeiterinnen geborenen Kinder

[...] Nach der Entbindung werden die ausländischen Arbeiterinnen gemäss den Anordnungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz baldmöglichst der Arbeit wieder zuge-führt.
Die Entbindungen sollen gemäss Weisung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitsein-satz und des Reichsgesundheitsführers tunlichst in besonderen Abteilungen der Krankenrevie-re in den Wohnlagern oder den Durchgangslagern stattfinden. Die Aufnahme in eine Auslän-der-Krankenbaracke bei einem deutschen Krankenhaus oder ganz ausnahmsweise in eine deutsche Krankenanstalt kommt nur beim Vorliegen von Regelwidrigkeiten in Frage oder bei der Notwendigkeit, für die Ausbildung von Studenten oder Hebammenschülerinnen das Un-tersuchungsgut zu schaffen. In diesen Fällen muss die Trennung von deutschen Schwangeren gewährleiste sein. [...]
Die von den ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder dürfen auf keinen Fall durch deutsche Einrichtungen betreut, in deutsche Kinderheime aufgenommen oder sonst mit deut-schen Kindern gemeinsam aufwachsen und erzogen werden. Daher werden in den Unterkünf-ten besondere Kleinkinderbetreuungseinrichtungen einfachster Art - "Ausländerkinder-Pflegestätten" genannt errichtet, in denen diese Ausländerkinder von weiblichen Angehörigen des betreffenden Volkstums betreut werden.[...]
Die Notwendigkeit, den Verlust deutschen Blutes an fremde Volkskörper zu verhindern, wird durch die Blutopfer des Krieges verstärkt. Es gilt daher, die Kinder von Ausländerinnen, die Träger zum Teil deutschen und stammesgleichen Blutes sind und als wertvoll angesehen wer-den können […] nach Möglichkeit dem Deutschtum zu erhalten und sie daher als deutsche Kinder zu erziehen.
Aus diesem Grunde ist in den Fällen, in denen der Erzeuger des Kindes einer Ausländerin ein Deutscher oder ein Angehöriger eines artverwandten stammesgleichen (germanischen) Volks-tums ist, eine rassische Überprüfung des Erzeugers und der Mutter durchzuführen. […]
Die gesundheitliche, erbgesundheitliche und rassische Untersuchung wird von den Ärzten der Gesundheitsämter durchgeführt. Dem SS-Führer im Rasse- und Siedlungswesen als Vertreter des zuständigen Höheren SS- und Polizeiführers in seiner Eigenschaft als Beauftragter des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums wird gleichzeitig Gelegenheit ge-geben, seinerseits seine Feststellungen nach den Richtlinien des Reichsführers SS zu treffen. […]
Die Übernahme des gut-rassischen Kindes in die Betreuung des NSV oder des Lebensborns wird meist dessen Trennung von der am Arbeitsplatz verbleibenden Mutter notwendig ma-chen.[…]"

Quelle: Polozenie polskich robotników przymusowych w Rzeszy 1939-1945. Documenta occupationis. Bd. IX. Hrsg. von Czeslaw Luczak. Poznan 1975, S. 225-230



M 54 Mitteilung des Hauptamtes/Stadt Wiesbaden, Personalabteilung, vom 17. August 1944

"Die uns am 3.7.1944 als Arbeitskraft zugewiesene Ostarbeiterin Sofija B. gebar am 13.8.1944 ein Mädchen, dem sie den Namen Swedlana gab. Die Entbindung ist im Lager vor-genommen worden. Anmeldung bei dem Standesamt geschah durch Lagerführer W..
Ab 13.8.44 sind auch für das Kind Unterkunfts- und Verpflegungskosten nach den bisherigen Sätzen zu berechnen und an dem Lohn der Ostarbeiterin einzubehalten. […]
Die Arbeitseinsatzfähigkeit der B. hat der Lagerführer rechtzeitig dem Haupt-amt/Personalabteilung anzuzeigen."

Quelle: StadtA Wi, WI/2, Nr. 2522


M 55 Mitteilung des Hauptamtes, Personalabteilung, vom 22. August 1944

"Die Ostarbeiterin Sofija B. ist, nachdem ihre Entbindung durchgeführt ist, nunmehr einsatz-fähig geworden. Sie wird ab 21.8.1944 vormittags als Putzfrau dem Tiefbauamt (Fuhrpark) und nachmittags dem Schulamt ebenfalls als Putzfrau überwiesen. Die Beschäftigungszeit soll täglich 10 Stunden betragen."

Quelle: StadtA Wi, WI/2, Nr. 2522


M 56 Schreiben des Arbeitsamtes Wiesbaden an die Kreisbauernschaft Hessen-Nassau Süd vom 26. Januar 1944

"Nach einem Erlass des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sollen sämtliche schwangeren Ostarbeiterinnen sofort durch die Betriebsführer bezw. die Ortsbauernführer dem Arbeitsamt gemeldet werden. Ich bitte daher, in einem Rundschreiben die Ortsbauern-führer darauf hinzuweisen, dass sie sofort bei Bekanntwerden von eintretender Schwanger-schaft dem Arbeitsamt hiervon Mitteilung machen. Es wäre dabei noch die genaue Adresse des Betriebsführers sowie der Schwangeren selbst anzugeben. Da es möglich ist, die Schwan-gerschaft bis zum 5. Monat auf Wunsch der Schwangeren zu unterbrechen, bitte ich, darauf zu achten, dass die Meldung auch über den Stand der Schwangerschaft Auskunft gibt. Sofern Schwangere anderer Nationalitäten bekannt werden, bitte ich, mir auch diese mitzuteilen."

Quelle: HHStA 482/48b



M 57 Schreiben des Reichsgesundheitsführers Conti vom 26.2.1944

"Im Hinblick auf die Schwangerschaftsunterbrechungen bei Ostarbeiterinnen taucht immer wieder die Ansicht auf, dass ein Interesse an dem Geborenwerden zukünftiger Ostarbeiter-hilfskräfte bestehe. Hierzu muss betont werden, dass diese Ansicht völlig abwegig ist. Es be-steht ein dringendes Kriegsinteresse daran, dass die Ostarbeiterinnen jetzt in der Rüstungs-produktion arbeiten. Sich um die Zahl zukünftiger Ostarbeiter oder -arbeiterinnen Gedanken zu machen, besteht angesichts der bevölkerungspolitischen Lage nicht die mindeste Veranlas-sung. Eine solche Meinung lässt eine völlige Unkenntnis der Sachlage und mangelndes Ver-ständnis für die bevölkerungspolitische Frage erkennen."

Quelle zitiert nach: Vögel, Entbindungsheim S. 50


M 58 Eine "Rassen-Karte"

Quelle: HHStA 483/7362#



M 59 Dienstreisebericht des "Eignungsprüfers" im Rasse- und Siedlungswesen vom 8. September 1944

"[…]
Überprüfungsgebiet: Mainz, Darmstadt, Heppenheim, Worms, Frankenthal, Kaiserslautern, Zweibrücken, Saarbrücken und Saargemünd.
Überprüfungsakt: Schwangerschaftsunterbrechung, Wiedereindeutschung, Ausländerehe-sachen, Sonderbehandlung […]
[…]
I. Gesundheitsamt - Mainz am 31.8.1944 um 9 Uhr 30:
1. Schwangerschaftsunterbrechung:
a) N., Ekaterina. Kein Einwand gegen Unterbrechung.
b) St., Tamara. Kein Einwand gegen Unterbrechung.

2. Wiedereindeutschung
[…]
b) S., Lidia […]. Erweckt sehr günstigen Eindruck.
[…]

III. Gesundheitsamt - Heppenheim am 1.9.1944 um 9 Uhr:
1. Schwangerschaftsunterbrechung:
a) Polin J., Franziska […]. Erzeuger nicht erschienen. Kein Einwand gegen Unterbrechung.
[…]

IV. Gesundheitsamt Worms am 2.9.1944 um 8 Uhr 30:
1. Schwangerschaftsunterbrechung:
a) Polin W., Halina […]. Kein Interesse.
[…]"

Quelle: HHStA 483/7359a



M 60 Dienstreisebericht des "Eignungsprüfers" im Rasse- und Siedlungswesen vom 28. November 1944

"[…]
Überprüfungsgebiet: Mainz, Alzey, Worms, Speyer, Neustadt, Rockenhausen, Zweibrücken, St. Ingbert, St. Wendel, Birkenfeld, Rockenhausen.
Überprüfungsakt: Schwangerschaftsunterbrechung, Sonderbehandlung, […], Ausländer-kinder, Ehesachen, Ausländerehesachen, Wiedereindeutschung, Ostar-beiterkinder, […]
[…]

II. Gesundheitsamt - Alzey am 14.11.1944 um 14 Uhr
[…]
2. Schwangerschaftsunterbrechung
a) Litauerin Bronislawa D. […]. Schwangerschaft bereits im 7. Monat, Unterbrechung kann daher nicht mehr erfolgen.
b) Litauerin K. und Ostarbeiterin G. bereits zum 2ten mal nicht erschienen!

III. Gesundheitsamt Worms am 15.11.1944 um 14 Uhr
[…]
4. Schwangerschaftsunterbrechung und Wiedereindeutschung:
a) Wera M. […], will unterbrochen werden. Macht etwas undurchsichtigen, hinterhältigen Eindruck, kommt für Wiedereindeutschungsverfahren m. E. nicht in Frage.
[…]"

Quelle: HHStA 483/7359a


M 61 Schreiben des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Ar-beit Rhein-Main an die Arbeitsämter im Bezirk des Gauarbeitsamts Rhein-Main und Kurhessen vom 24. Mai 1944

"Bei einem Besuch im Hilfskrankenhaus Pfaffenwald durch meinen Leitenden Arzt wurde seitens des russischen Arztes darüber Beschwerde geführt, das ihm seitens der Arbeitsämter sowohl aus dem Bezirk des Gauarbeitsamtes Rhein-Main wie aus dem Bezirk des Gauar-beitsamts Kurhessen schwangere Ostarbeiterinnen in größeren Transporten zugeführt wurden (darunter Transporte mit 25 Frauen), die sich überwiegend bereits im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden.
Infolge Fehlens ausgiebiger ärztlicher Instrumente war es daher nicht immer möglich, alle Fälle sofort zu erledigen, weshalb den Arbeitsämtern eine Anzahl der Frauen wieder zurückgeschickt werden musste, da sie sonst sich unnütz im Lager Pfaffenwald mehrere Wochen hätten aufhalten müssen. Den betreffenden Frauen wurde durch den russischen Arzt eine schriftliche Mitteilung übergeben, zu welchem Termin sie wieder zur Durchführung der Un-terbrechung nach Pfaffenwald kommen sollten. Dieser durch den russischen Arzt veranlassten Lenkung der Schwangerschaftsunterbrechung wurde jedoch in den wenigsten Fällen Rechnung getragen, so dass anzunehmen ist, dass die betreffenden Frauen den Wiedereinberufungsbescheid vernichtet haben und anscheinend gewillt sind, entgegen ihrer früheren Bereitwilligkeit zur Durchführung der Unterbrechung, nunmehr das zu erwartende Kind bis zur Entbindung auszutragen. […] Bei dieser Gelegenheit teile ich den Arbeitsämtern gleichzeitig mit, dass Ostarbeiterinnen ihrem Betriebsführer gegenüber sich geäußert haben, dass der russische Arzt die Durchführung der Schwangerschaftsunterbrechung von einer Zuwendung wie Butter, Eier, Brot, Kartoffel und Geld abhängig gemacht habe. Diesen Erzählungen ist jedoch kein Glaube beizumessen, da auf Grund einer durch meinen Leitenden Arzt im Hilfskranken-haus Pfaffenwald vorgenommenen Einvernahme des russischen Arztes sich die Haltlosigkeit der Anschuldigungen einwandfrei herausgestellt hat. Der russische Arzt wird durch den deut-schen Lagerarzt, Herrn Med.-Rat Dr. F., als ein äußerst gewissenhafter und tüchtiger, in sei-nem Fach erfahrener Arzt geschildert. Mein Leitender Arzt kann diese Feststellung nur bestä-tigen, dahin ergänzend, dass es bisher trotz der ziemlich weit fortgeschrittenen Schwanger-schaftsfälle noch in keinem einzigen Falle zu einer Gefährdung des Lebens einer Ostarbeiterin gekommen ist.
[…] Allgemein zur Kenntnis der Arbeitsämter diene, dass Unterbrechungsfälle im 2. und 3. Monat innerhalb 4 Tagen in den beiden Hilfskrankenhäusern erledigt werden. Im Lager Pfaffenwald wird eine Unterbrechung durch den russischen Arzt aus medizinischen Gründen im 4½ - 5. Monat der Schwangerschaft nicht durchgeführt, dagegen wieder Unterbrechungsfälle im 6. Monat unbedenklich. Im Hilfskrankenhaus Kelsterbach werden allgemein nur Unterbre-chungsfälle bis zum 5. Monat der Schwangerschaft durchgeführt."

Quelle: HHStA 483/7359a



M 62 Schreiben des Arbeitsamtes Wiesbaden an den Führer im Rasse- und Siedlungs-wesen beim Höheren SS-und Polizeiführer Rhein-Westmark vom 24. Juni 1944

"In letzter Zeit mehren sich die Fälle in denen Ostarbeiterinnen bezw. Polinnen die Schwan-gerschaftsunterbrechung hier beantragt haben und, nachdem mir die erforderlichen Genehmi-gungen zur Durchführung vorliegen, sich weigern, die Unterbrechung vornehmen zu lassen. So z.B. hatte ich am 18.4.44, 7 Ostarbeiterinnen und 1 Polin zur Schwangerschaftsunterbre-chung dem Lager Pfaffenwald, Kreis: Hersfeld, zugeführt und es weigerten sich sämtliche Ausländerinnen, die Unterbrechung durchführen zu lassen. Diese mussten deshalb nach 2 Ta-gen wieder zu ihrem Betriebsführer in Marsch gesetzt werden. Ich habe die Ausländerinnen daraufhin vorgeladen und diese halten ihre Weigerung weiterhin aufrecht. Obwohl mir in je-dem Falle die Einwilligung zur Unterbrechung durch diese Ausländerinnen unterschrieben vorliegt, sehe ich keine Möglichkeit, dieselben zur Unterbrechung zu zwingen. Da eine grundsätzliche Anordnung des Herrn GBA, wie in solchen Fällen zu verfahren ist, nicht vor-liegt, bitte ich um Mitteilung, ob Ihnen gegebenenfalls Anordnungen bekannt sind, wonach solche Ausländerinnen zur Durchführung gezwungen werden können."

Quelle: HHStA 483/7359a


M 63 Schreiben des Fürsorgekommandos im Rasse- und Siedlungswesen beim Höheren SS-und Polizeiführer Rhein-Westmark an das Arbeitsamt Wiesbaden, Abteilung Ärztlicher Dienst, vom 1. September 1944

"Zwangsmaßnahmen, die Schwangerschaftsunterbrechung durchführen zu lassen, sind nicht vorgesehen. In Fällen, in denen die Antragstellerinnen es offenbar darauf absehen, Unruhe zu stiften, Dienststellen zu belasten und der ordentlichen Erledigung ihrer Angelegenheit aus dem Wege zu gehen, dürfte die Einschaltung der Geheimen Staatspolizei geboten sein, damit eine Wiederholung solcher Dinge unter allen Umständen vorgebeugt wird."

Quelle: HHStA 483/7359a



M 64 Schreiben des Arbeitsamtes Wiesbaden, Abteilung Ärztlicher Dienst, an den Hö-heren SS- und Polizeiführer in Wiesbaden vom 15. März 1944

"Die Erfahrungen in letzter Zeit haben gezeigt, dass die Betriebsführer bei denen sich schwangere ausländische Arbeitskräfte (Ostarbeiterinnen oder Polinnen) im Einsatz befinden, eine Unterbrechung der Schwangerschaft […] bei verschiedenen Dienststellen beantragen. Diese Anträge werden von da aus wieder an andere Dienststellen (Geheime Staatspolizei, Reichsärztekammer, Höherer SS- und Polizeiführer, Gauarbeitsamt usw.) weitergeleitet und kommen in vielen Fällen erst so verspätet zu mir, dass eine Unterbrechung der Schwanger-schaft in vielen Fällen nicht mehr durchgeführt werden kann. In einigen Fällen hatte die Aus-länderin bereits entbunden, als mir der Antrag zugeleitet wurde. Um eine einheitliche Bearbeitung, die auch Erfolg verspricht, zu gewährleisten, bitte ich Anträge auf Schwangerschaftsunterbrechung direkt an mich (Arbeitsamt Wiesbaden-Ärztlicher Dienst-) weiterzulei-ten. Ich werde dann diese Ausländerinnen schnellstens vorladen und mir eine formularmäßige Bescheinigung unterschreiben lassen, wonach eine Unterbrechung der Schwangerschaft bean-tragt wird.
Sofort nach Vorliegen dieser Bescheinigung wird durch mich die Reichsärztekammer, der Höherer SS- und Polizeiführer, das Jugendamt sowie das Gauarbeitsamt benachrichtigt und die Unterbrechung nach Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen schnellstens durchge-führt. […]"

Quelle: HHStA 483/7359b


M 65 Schreiben des Präsidenten des Gauarbeitsamtes und Reichstreuhänders der Arbeit Rhein-Main an den Führer im Rasse- und Siedlungswesen beim Höheren SS-und Polizeiführer Rhein-Westmark vom 16. Mai 1944

"Seitens mehrerer Arbeitsämter meines Bezirkes und auch der Arbeitsämter des Bezirks Kur-hessen wird bei mir darüber Klage geführt, dass bei dem […] von mir angeordneten und von Ihnen gewünschten Meldeverfahren eine Verzögerung in der Durchführung von Schwanger-schaftsunterbrechungen Platz gegriffen habe. So berichtet mir das Arbeitsamt Frankfurt a. M., dass Anträge dieses Amtes bei Ihnen im März diesen Jahres eingereicht und erst am 10 Mai entschieden wurden. Die in Frage stehenden Ostarbeiterinnen befanden sich bei der Antrags- bezw. Bereiterklärung zur Durchführung der Schwangerschaftsunterbrechung im 4. bezw. 5. Monat ihrer Schwangerschaft. Aufgrund einer vom Lagerarzt vorgenommenen Untersuchung, die anlässlich des Unterbrechungsaktes erfolgt ist, stellte es sich heraus, dass die schwangeren Ostarbeiterinnen sich bereits im 7. Monat ihrer Schwangerschaft befanden, aus welchem Grunde die Unterbrechung nicht mehr vorgenommen werden konnte. Ähnlich gelagerte Fälle werden mir noch von weiteren Arbeitsämtern gemeldet."

Quelle: HHStA 483/7359a



M 66 Bericht des Fürsorge- und Jugendamtes Wiesbaden über die Inspektion des Ost-arbeiterinnenlagers an der Welfenstraße am 27. Februar 1943

"Der Besuch am 27.II.43 in dem Ostarbeiterinnenheim ergab, dass die Einstellung einer in Kranken- und Säuglingspflege erfahrenen Person jetzt unbedingt erforderlich ist.
Es sind bis jetzt zwei Frauen mit Kindern anwesend und eine dritte wird in diesen Tagen hin-zukommen. Die Mutter namens G. mit dem 4 Wochen alten Säugling war bereits schon ein-mal wegen Wochenbettfieber im Krankenhaus gewesen. Sie kann das Kind nicht selbst näh-ren und weiß auch offenbar mit der Ernährung und Behandlung eines Säuglings nicht Be-scheid.
Die zweite Mutter kann ihr Kind bis jetzt stillen. Wie eine Nachfrage ergab, ist unter den zur Zeit anwesenden Frauen keine darunter, die in Säuglingspflege Erfahrung hat. […] Ferner wä-re anzustreben, dass die zur Zeit noch in dem Heim aus anderen Betrieben untergebrachten Arbeiterinnen verlegt würden, da besonders die in Nachtschichten Arbeitenden durch die Kinder tagsüber gestört werden.
Sehr dringend ist noch die Beschaffung einer Nähmaschine, um die von der Spinnstoffsamm-lung überlassenen Sachen umzuarbeiten. Vom Städtischen Krankenhaus wurden für das Ost-arbeiterinnenheim, Welfenstraße, vier Kinderbettchen mit den dazugehörigen Matratzen, De-cken und Kissen und Wäsche zum Wechseln sowie je 8 Hemdchen und Jäckchen zur Verfü-gung gestellt, ferner 2 Milchflaschen und zwei Sauger."

Quelle: StadtA Wi, WI/2, Nr. 2521


M 67 Vermerk des Hauptamtes, Personalabteilung, vom 15. März 1943

"Das Ostarbeiterinnenlager wurde in den letzten Tagen verschiedentlich besucht. Als beson-derer Notstand ist noch immer das Fehlen der Kinderbadewanne zu vermerken. Das Kind der G. ist jetzt bald drei Wochen im Lager und konnte noch nicht gebadet werden. In einem Mo-nat kommt ein weiteres Kind hinzu, außerdem sind, wie schon früher erwähnt, 5 Mütter mit Kindern gemeldet; […] anstelle der Badewanne könnte auch irgendein anderes Behältnis, wie Holzzuber, größere Schüssel behelfsmäßig verwandt werden, die vorhandene Waschschüssel ist unzureichend."

Quelle: StadtA Wi, WI/2, Nr. 2521



M 68 Bericht des Fürsorge- und Jugendamtes Wiesbaden über die Inspektion des Ost-arbeiterinnenlagers an der Welfenstraße am 24. Juni 1943

"Das Ostarbeiterinnenlager wurde am 24.6. zuletzt besucht. Nach den seitherigen Beobach-tungen müsste es sich meines Erachtens bei den Frauen unbedingt herbeiführen lassen, dass sie selbst mehr für Sauberkeit und Ordnung innerhalb der Schlafräume, der Vorräume sowie der nächsten Umgebung des Hauses sorgen. Es könnten z. B. die Flächen zwischen den Bara-cken zum Anbau von Gemüse usw. verwandt werden. Die notwendigen Arbeiten könnten in der freien Zeit von den Lagerinsassen ausgeführt werden. Es dürfte dies wohl keine außerge-wöhnliche Beanspruchung bedeuten, da im Arbeitseinsatz stehende deutsche Hausfrau auch noch nach ihrem Dienst Haushalt und Kinder zu versorgen hat sowie ihre Einkäufe tätigen muss.
Die Ernährung ist zur Zeit, wie meist vor der Ernte, eintönig und unzureichend, besonders die zur Zeit noch stillende Mutter klagt, dass sie nicht mehr genügend Milch hat und die ihr für das Kind zur Verfügung stehende Nahrung nicht ausreicht. Bis jetzt hat sich das körperlich zarte Kind gut entwickelt.
Da demnächst drei Frauen niederkommen, wäre es angebracht, für einen kleinen Bestand an Kinderwäsche und Kinderbettwäsche zu sorgen, der von der Lagerfrau F. zu überwachen wä-re. Nach den bisherigen Erfahrungen sind die Frauen wenig sorgsam, die vorhandenen Milch-flaschen sind z. B. längst zerschlagen.
Die Nähmaschine kann auch noch immer nicht benutzt werden, die einzige Nadel ist abgebro-chen, und es versteht niemand, die Maschine zu handhaben, da es sich um ein altes, unbe-kanntes System handelt. Ein Mechaniker müsste die Lagerschwester hierin einmal unterwei-sen, damit sie es den Frauen zeigen kann."

Quelle: StadtA Wi, WI/2, Nr. 2522

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