Nationalsozialistische Ideologie und offizielle Erlasslage

M 4 Robert Ley, Chef der DAF, 1940 im Zuge des Poleneinsatzes:

"Es ist unser Schicksal, zu einer hochstehenden Rasse zu gehören. Eine tieferstehende Rasse braucht weniger Raum, weniger Kleider, weniger Essen und weniger Kultur als eine hochstehende Rasse".


Quelle: Amtlicher Bericht der polnischen Regierung für das Internationale Militärtribunal in Nürnberg, zitiert nach: Eva Seeber: Zwangsarbeiter in der faschistischen Kriegswirtschaft. Die Deportation und Ausbeutung polnischer Bürger unter besonderer Berücksichtigung der Lage der Arbeiter aus dem sogenannten Generalgouver-nement (1939-1945). Berlin 1964 (Schriftenreihe des Instituts für Geschichte der Europäischen Volksdemokratien an der Karl-Marx-Universität Leipzig, Bd. 3) S. 154


M 5 Rede Himmlers bei einer SS-Gruppenführertagung im Oktober 1943

"Wie es den Russen geht, wie es den Tschechen geht, ist mir total gleichgültig. [...] Ob die anderen Völker in Wohlstand leben oder ob sie verrecken vor Hunger, dass interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. [...] Wir Deutsche, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige Einstellung einnehmen, aber es ist ein Verbrechen gegen unser eigenes Blut, uns um sie Sorgen zu machen und ihnen Ideale zu bringen, [...]. Ich wünsche, dass die SS mit dieser Einstellung dem Problem aller fremden, nicht germanischen Völker gegenübertritt, vor allem den Russen. [...]."

Quelle: IMT. Bd. 29, Dok. 1919-PS, S. 122-123


M 6 Goebbels auf der Ministerkonferenz im Juli 1942

"Es gibt Lebewesen, die deshalb so widerstandsfähig sind, weil sie so minderwertig sind. Ein Straßenköter ist auch widerstandsfähiger als ein hochgezüchteter Schäferhund. Deshalb ist aber der Straßenköter nicht wertvoller. Eine Ratte ist auch widerstandsfähiger als ein Haustier, weil sie unter so schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, dass sie sich schon eine gesunde Widerstandkraft aneignen muss, um überleben zu können. Auch der Bolschewist ist widerstandsfähig."

Quelle: "Wollt Ihr den totalen Krieg?" Die geheimen Goebbels-Konferenzen 1939-1943. Hrsg. von Willi A. Boelcke. Stuttgart (1967)


M 7 Ein Auszug aus den Polenerlassen vom 8. März 1940

"Für die polnischen Arbeiter sind jedoch Vorschriften zu treffen, die ihre engere Berührung mit der deutschen Bevölkerung weitgehend verhindern. So werden die Polen von dem kulturellen Leben des deutschen Volkes, von dem gemeinsamen Besuch von Vergnügungsstätten mit deutschen Volksgenossen u.ä.m. auszuschließen sein. Auch der Arbeitseinsatz als solcher muss dieser Bestrebung Rechnung tragen und durch einen mindestens zahlenmäßig gleichen Einsatz von polnischen Arbeiterinnen neben polnischen Arbeitern dem entgegenwirken, dass sich Polen den deutschen Frauen und Mädchen zu nähern versuchen. Soweit dies bei Konzentration polnischer Arbeiter an bestimmten Orten nicht möglich ist, wären Bordelle mit polnischen Mädchen zu errichten."

Quelle: HHStA 483/1943


M 8 Merkblatt für polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen vom 8. März 1940

[...] Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums im Großdeutschen Reich gelten folgende Bestimmungen:
1. Das Verlassen des Aufenthaltsortes ist strengstens verboten.
2. Während des von der Polizeibehörde angeordneten Ausgehverbotes darf auch die Unterkunft nicht verlassen werden.
3. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. Eisenbahn, ist nur mit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde gestattet.
4. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums haben die ihnen übergebenen Abzeichen stets sichtbar auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstückes zu tragen. Das Abzeichen ist auf dem Kleidungsstück fest anzunähen.
5. Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw., erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager. Bei Sabotagehandlung und anderen schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin erfolgt schwerste Bestrafung, mindestens eine mehrjährige Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager.
[...]"

Quelle: HHStA 483/1943


M 9 Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 3.9.1940

"1. Geschlechtsverkehr zwischen deutschen Männern und weiblichen Arbeitskräften polnischen Volkstums.
Die über diese Fälle eingehenden Berichte zeigen, dass fast durchweg die intimen Beziehungen zu den Polinnen von dem betreffenden deutschen Mann gesucht worden sind. Dazu kommt noch, dass die Polinnen sehr häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesen deutschen Männern stehen. Vielfach sind es die Bauernsöhne oder dienstliche Vorgesetzte, in einzelnen Fällen sogar die Dienstherren selbst, die die Polinnen zum Geschlechtsverkehr veranlassen. Gerade diejenigen Polinnen, die ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und sich ihre Arbeitsstätte erhalten wollen, werden leicht geneigt sein, sich dem Verlangen ihrer Arbeitge-ber oder Aufsichtsperson zu beugen.
Aus diesem Grunde ist bei Geschlechtsverkehr zwischen deutschen Männern und weiblichen Arbeitskräften polnischen Volkstums keine Sonderbehandlung zu beantragen. In diesen Fällen ist vielmehr folgendermaßen zu verfahren:
Die Polin ist kurzfristig in Schutzhaft (bis zu 21 Tagen) zu nehmen in den Fällen, in denen sie zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses durch den Mann veranlasst worden ist. Nach Haftentlassung ist die Polin in eine andere Arbeitsstelle zu vermitteln. In allen übrigen Fällen, vor allem in solchen, in denen weiterer künftiger Geschlechtsverkehr mit deutschen Männern anzunehmen ist, in Wiederholungsfällen, bei Verführung deutscher Jugendlicher usw., ist Überweisung der Polin in ein Frauen-Konzentrationslager zu veranlassen. Der deutsche Mann ist grundsätzlich auf die Dauer von drei Monaten einem Konzentrationslager zuzuführen, [...]."

Quelle: HHStA 483/1943


M 10 Ausführungen Görings über den Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener und Zivilarbeiter vom 7.11.1941

"Keine Berührung mit deutscher Bevölkerung, vor allem keine ‚Solidarität'. Deutscher Arbeiter ist grundsätzlich Vorgesetzter der Russen.
[...] Schaffung eigener Kost (Katzen, Pferde usw.).
Kleidung, Unterbringung, Verpflegung etwas besser als zu Hause, wo Leute zum Teil in Erdhöhlen wohnen.
Schuhversorgung für Russen grundsätzlich Holzschuhe, nötigenfalls russische Schusterwerkstätten einrichten."

Quelle: IMT. Bd. 27, Dok. 1206-PS, S. 67-68


M 11 Arbeitsbedingungen für Ostarbeiter

"Der Arbeitsschutz des Ostarbeiters richtet sich weder nach der Arbeitszeitordnung noch - soweit er jugendlich ist - nach dem Jugendschutzgesetz. Auch sonstige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. das Mutterschutzgesetz usw., gelten für den Ostarbeiter nicht. Rechtlich gesehen gibt es daher für ihn keine Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit und keine beschränkenden Vorschriften für die Beschäftigung mit bestimmenden Arbeiten".

Quelle: Hans Küppers und Rudolf Bannier: Einsatzbedingungen der Ostarbeiter sowie der sowjetrussischen Kriegsgefangenen. Berlin 21943 (Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes)

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