Nationalsozialistische Ideologie und offizielle Erlasslage
M 4 Robert Ley, Chef der DAF, 1940 im Zuge des Poleneinsatzes:
"Es ist unser Schicksal, zu einer hochstehenden Rasse zu gehören.
Eine tieferstehende Rasse braucht weniger Raum, weniger Kleider, weniger
Essen und weniger Kultur als eine hochstehende Rasse".
Quelle: Amtlicher Bericht der polnischen Regierung für das Internationale
Militärtribunal in Nürnberg, zitiert nach: Eva Seeber: Zwangsarbeiter
in der faschistischen Kriegswirtschaft. Die Deportation und Ausbeutung
polnischer Bürger unter besonderer Berücksichtigung der Lage
der Arbeiter aus dem sogenannten Generalgouver-nement (1939-1945). Berlin
1964 (Schriftenreihe des Instituts für Geschichte der Europäischen
Volksdemokratien an der Karl-Marx-Universität Leipzig, Bd. 3) S.
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M 5 Rede Himmlers bei einer SS-Gruppenführertagung
im Oktober 1943
"Wie es den Russen geht, wie es den Tschechen geht, ist mir total
gleichgültig. [...] Ob die anderen Völker in Wohlstand leben
oder ob sie verrecken vor Hunger, dass interessiert mich nur soweit, als
wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert
mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10.000 russische Weiber
an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit,
als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. [...] Wir Deutsche,
die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum
Tier haben, werden ja auch zu diesen Menschentieren eine anständige
Einstellung einnehmen, aber es ist ein Verbrechen gegen unser eigenes
Blut, uns um sie Sorgen zu machen und ihnen Ideale zu bringen, [...].
Ich wünsche, dass die SS mit dieser Einstellung dem Problem aller
fremden, nicht germanischen Völker gegenübertritt, vor allem
den Russen. [...]."
Quelle: IMT. Bd. 29, Dok. 1919-PS, S. 122-123
M 6 Goebbels auf der Ministerkonferenz im Juli 1942
"Es gibt Lebewesen, die deshalb so widerstandsfähig sind, weil
sie so minderwertig sind. Ein Straßenköter ist auch widerstandsfähiger
als ein hochgezüchteter Schäferhund. Deshalb ist aber der Straßenköter
nicht wertvoller. Eine Ratte ist auch widerstandsfähiger als ein
Haustier, weil sie unter so schlechten sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen
lebt, dass sie sich schon eine gesunde Widerstandkraft aneignen muss,
um überleben zu können. Auch der Bolschewist ist widerstandsfähig."
Quelle: "Wollt Ihr den totalen Krieg?" Die geheimen Goebbels-Konferenzen
1939-1943. Hrsg. von Willi A. Boelcke. Stuttgart (1967)
M 7 Ein Auszug aus den Polenerlassen vom 8. März
1940
"Für die polnischen Arbeiter sind jedoch Vorschriften zu treffen,
die ihre engere Berührung mit der deutschen Bevölkerung weitgehend
verhindern. So werden die Polen von dem kulturellen Leben des deutschen
Volkes, von dem gemeinsamen Besuch von Vergnügungsstätten mit
deutschen Volksgenossen u.ä.m. auszuschließen sein. Auch der
Arbeitseinsatz als solcher muss dieser Bestrebung Rechnung tragen und
durch einen mindestens zahlenmäßig gleichen Einsatz von polnischen
Arbeiterinnen neben polnischen Arbeitern dem entgegenwirken, dass sich
Polen den deutschen Frauen und Mädchen zu nähern versuchen.
Soweit dies bei Konzentration polnischer Arbeiter an bestimmten Orten
nicht möglich ist, wären Bordelle mit polnischen Mädchen
zu errichten."
Quelle: HHStA 483/1943
M 8 Merkblatt für polnische Zivilarbeiter und -arbeiterinnen
vom 8. März 1940
[...] Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums im
Großdeutschen Reich gelten folgende Bestimmungen:
1. Das Verlassen des Aufenthaltsortes ist strengstens verboten.
2. Während des von der Polizeibehörde angeordneten Ausgehverbotes
darf auch die Unterkunft nicht verlassen werden.
3. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. Eisenbahn, ist
nur mit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde gestattet.
4. Alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums haben die ihnen
übergebenen Abzeichen stets sichtbar auf der rechten Brustseite eines
jeden Kleidungsstückes zu tragen. Das Abzeichen ist auf dem Kleidungsstück
fest anzunähen.
5. Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt,
die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw., erhält
Zwangsarbeit im Konzentrationslager. Bei Sabotagehandlung und anderen
schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin erfolgt schwerste
Bestrafung, mindestens eine mehrjährige Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager.
[...]"
Quelle: HHStA 483/1943
M 9 Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der
Deutschen Polizei vom 3.9.1940
"1. Geschlechtsverkehr zwischen deutschen Männern und weiblichen
Arbeitskräften polnischen Volkstums.
Die über diese Fälle eingehenden Berichte zeigen, dass fast
durchweg die intimen Beziehungen zu den Polinnen von dem betreffenden
deutschen Mann gesucht worden sind. Dazu kommt noch, dass die Polinnen
sehr häufig in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesen
deutschen Männern stehen. Vielfach sind es die Bauernsöhne oder
dienstliche Vorgesetzte, in einzelnen Fällen sogar die Dienstherren
selbst, die die Polinnen zum Geschlechtsverkehr veranlassen. Gerade diejenigen
Polinnen, die ihrer Arbeitsverpflichtung nachkommen und sich ihre Arbeitsstätte
erhalten wollen, werden leicht geneigt sein, sich dem Verlangen ihrer
Arbeitge-ber oder Aufsichtsperson zu beugen.
Aus diesem Grunde ist bei Geschlechtsverkehr zwischen deutschen Männern
und weiblichen Arbeitskräften polnischen Volkstums keine Sonderbehandlung
zu beantragen. In diesen Fällen ist vielmehr folgendermaßen
zu verfahren:
Die Polin ist kurzfristig in Schutzhaft (bis zu 21 Tagen) zu nehmen in
den Fällen, in denen sie zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs
unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses durch den
Mann veranlasst worden ist. Nach Haftentlassung ist die Polin in eine
andere Arbeitsstelle zu vermitteln. In allen übrigen Fällen,
vor allem in solchen, in denen weiterer künftiger Geschlechtsverkehr
mit deutschen Männern anzunehmen ist, in Wiederholungsfällen,
bei Verführung deutscher Jugendlicher usw., ist Überweisung
der Polin in ein Frauen-Konzentrationslager zu veranlassen. Der deutsche
Mann ist grundsätzlich auf die Dauer von drei Monaten einem Konzentrationslager
zuzuführen, [...]."
Quelle: HHStA 483/1943
M 10 Ausführungen Görings über den Arbeitseinsatz
sowjetischer Kriegsgefangener und Zivilarbeiter vom 7.11.1941
"Keine Berührung mit deutscher Bevölkerung, vor allem
keine Solidarität'. Deutscher Arbeiter ist grundsätzlich
Vorgesetzter der Russen.
[...] Schaffung eigener Kost (Katzen, Pferde usw.).
Kleidung, Unterbringung, Verpflegung etwas besser als zu Hause, wo Leute
zum Teil in Erdhöhlen wohnen.
Schuhversorgung für Russen grundsätzlich Holzschuhe, nötigenfalls
russische Schusterwerkstätten einrichten."
Quelle: IMT. Bd. 27, Dok. 1206-PS, S. 67-68
M 11 Arbeitsbedingungen für Ostarbeiter
"Der Arbeitsschutz des Ostarbeiters richtet sich weder nach der
Arbeitszeitordnung noch - soweit er jugendlich ist - nach dem Jugendschutzgesetz.
Auch sonstige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. das Mutterschutzgesetz
usw., gelten für den Ostarbeiter nicht. Rechtlich gesehen gibt es
daher für ihn keine Höchstgrenze für die tägliche
Arbeitszeit und keine beschränkenden Vorschriften für die Beschäftigung
mit bestimmenden Arbeiten".
Quelle: Hans Küppers und Rudolf Bannier: Einsatzbedingungen der
Ostarbeiter sowie der sowjetrussischen Kriegsgefangenen. Berlin 21943
(Sonderveröffentlichung des Reichsarbeitsblattes)
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